Allgemeines zur Fahrausbildung

Die Informationen gelten für jede Führerscheinklasse und auch dann, wenn bereits eine Lenkberechtigung besteht und eine zusätzliche Berechtigung (z.B. Motorrad, Lkw) erworben wird.

Es gibt folgende Möglichkeiten, eine Fahrausbildung zu machen:

HINWEIS

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die theoretische bzw. praktische Ausbildung zum Führerschein gänzlich ohne Fahrschule durchgeführt werden kann.

Voraussetzung:

Die Ausbildung kann bei jeder Fahrschule in Österreich gemacht werden. Dort können Sie auch gleichzeitig den Führerscheinantrag stellen.

Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird von der Behörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

ACHTUNG
Den Führerschein können Sie in jenem EU-Land machen, in dem Sie nachweisen können, dass Sie sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen (ungefähr ein halbes Jahr) aufgehalten haben bzw. wo Sie beabsichtigen, sich für mindestens 185 Tage aufzuhalten.

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 24.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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