Fundwesen

Was tun, wenn Sie etwas finden?

Wenn Sie einen verlorenen oder vergessenen Gegenstand (z. B. Handy, Schlüssel, Brille, Geldbörse, Fahrrad) finden, sind Sie laut Fundrecht verpflichtet, diesen bei der Fundbehörde abzugeben.
Bitte bringen Sie gefundene Gegenstände unverzüglich zum Gemeindeamt oder melden Sie den Fund dort.


Was tun, wenn Sie etwas verloren haben?

Wenn Sie selbst etwas verloren haben, lohnt sich die Nachfrage beim Gemeindeamt.
Oft wurden Gegenstände bereits abgegeben – wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollte Ihr Verlust noch nicht gemeldet worden sein, nehmen wir Ihre Fundanzeige auf und kontaktieren Sie, sobald der Gegenstand gefunden wird.


Zuständige Behörden

Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt, außer in folgenden Fällen:

Polizei zuständig bei:

  • Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln
  • Waffen, Sprengmittel, Kriegsmaterial (sog. bedenkliche Funde)
  • Diebstahl (nicht Verlust)

Verlustanzeigen

Fundamt online

Tiere

Tiere sind keine Funde. Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, so wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein St. Pölten. Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wird diese am Gemeindeamt Hofstetten-Grünau ausgestellt.